Mieter Edition

Sie planen einen Umzug in eine andere Wohnung? Dann gibt es auch als Mieter einiges zu beachten. Zuallererst muss der Vermieter über den Auszug informiert werden, die Kündigung hat in der Regel schriftlich und unter Berücksichtigung der vertraglich geregelten Kündigungsfristen zu erfolgen.

Vereinbaren Sie rechtzeitig den Übergabetermin, dies ist nicht zwingend die Aufgabe des Vermieters. Sobald der Umzugstermin geplant wurde, ist die Wohnung entsprechend vorzubereiten. Kleinere Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, sollten behoben werden. Geben Sie die Wohnung in einem geräumten und sauberen Zustand an den Vermieter zurück. Reinigen Sie insbesondere die Böden, die Fenster, die Küche sowie das/die Badezimmer. Prüfen Sie vorab den Mietvertrag auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Auszugsreinigung.
Der Vermieter wird zur Übergabe ein Protokoll bereitstellen, in welchem der Zustand der Wohnung genau festgehalten wird. Gehen Sie gemeinsam alle Räume ab und notieren Sie etwaige Schäden oder Mängel wie auch Einbauten, welche Sie für einen eventuell neuen Mieter hinterlassen. Beachten Sie, dass dies nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter möglich ist. Halten Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos als Ergänzung zum Protokoll fest.

Selbstverständlich sind sämtliche Schlüssel abzugeben. Dies beinhaltet auch Briefkasten-, Garagen- oder Kellerschlüssel etc. Halten Sie diese detailliert im Protokoll fest. Sollten Schlüssel verloren gegangen sein, ist dies ebenfalls zu dokumentieren. Die Kosten für einen Ersatz werden meist nach Zeitwert berechnet und von der Kaution abgezogen.
Stellen Sie sicher, dass sowohl Sie als auch der Vermieter das Protokoll unterzeichnen.
Nach der Wohnungsübergabe haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Dies erfolgt in der Regel nach der Kautionsabrechnung durch den Vermieter. Beachten Sie dabei, dass der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit hat, die Kaution zurückzuzahlen. Sofern keine Verrechnung von etwaigen Reparatur- oder Reinigungsarbeiten notwendig ist, wird die Rückzahlung sehr wahrscheinlich schneller gehen.
Grundsätzlich gelten die rechtlichen Grundlagen. Sowohl die Wohnungsübergabe als auch die Kaution sind rechtlich geregelt. Wichtige Paragrafen sind: § 535 BGB; § 546 BGB; § 551 BGB.
Ähnlich wie beim Mietvertragsabschluss ist auch beim Ende des Mietverhältnisses eine transparente Kommunikation und sorgfältige Dokumentation das A und O. Mieter sowohl Vermieter können sicher sein, dass die jeweiligen Rechte und Pflichten gewahrt werden. So endet das Mietverhältnis für beide Parteien harmonisch.
Ist alles ordentlich geregelt, können Sie entspannt Ihr neues Zuhause genießen!
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