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Wohnungsübergabe & Kaution

Autorenbild: Christina MarconettiChristina Marconetti

Vermieter Edition

Mieter mit Vermieter bei der Besichtigung

Die Übergabe einer Wohnung ist ein entscheidender Moment sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Neben der Übergabe selbst spielt die Kaution eine wichtige Rolle. In diesem Blogbeitrag erklären wir, worauf beide Parteien achten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess reibungslos zu gestalten.


Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem ausziehenden Mieter und bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor. Dies beinhaltet unter anderem das Übergabeprotokoll, so kann der Zustand der Wohnung systematisch überprüft und protokolliert werden. Gegebenenfalls kann auch eine Vorab-Besichtigung vereinbart werden, um eventuelle Mängel zu identifizieren und dem Mieter die Möglichkeit zur Nachbesserung bis zur Schlüsselübergabe zu geben oder gar Firmen zu mobilisieren.


Jemand steht auf einer Leite und streicht die Decke mit weißer Farbe

Beim Übergabetermin selbst sollten alle Räume begutachtet werden und die Ausstattung in diesen festgehalten werden, z.B. vorhandene Einbaumöbel, hinterbleibende Mieterseitige Installation, die vom Nachmieter übernommen werden. Etwaige Schäden oder Mängel sollten genau beschrieben werden und mit einem guten Foto im Protokoll ergänzt werden.


Die Wohnungsschlüssel sind vollständig zu übernehmen. Prüfen Sie hierfür vorab das damalige Übergabeprotokoll und stellen Sie sicher, dass sämtliche Schlüssel wieder zurückgegeben werden, auch Briefkasten-, Garagen-, Kellerschlüssel etc.


Nach der Übergabe und der Beseitigung aller im Protokoll erwähnten Mängel muss die Kautionsabrechnung erfolgen. Überprüfen Sie genau, ob die Kaution zur Deckung von Schäden oder eventuell ausstehender Zahlungen ausreicht und verrechnet werden muss. Die Abrechnung sollte in jedem Fall detailliert und transparent für den Mieter sein. Der restliche Betrag ist dem Mieter zeitnah zurückzuzahlen. 

Beachten Sie, dass die Kautionsabrechnung von der Nebenkostenabrechnung zu trennen ist und warten Sie nicht, bis sämtliche Nebenkosten abgerechnet werden, da dies meist einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. 


Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kaution verzinst zurückzuzahlen.


Grundsätzlich gelten die rechtlichen Grundlagen. Sowohl die Wohnungsübergabe als auch die Kaution sind rechtlich geregelt. Wichtige Paragrafen sind: § 535 BGB; § 546 BGB; § 551 BGB.

Ein Richterhammer

Ähnlich wie beim Mietvertragsabschluss ist auch beim Ende des Mietverhältnisses eine transparente Kommunikation und sorgfältige Dokumentation das A und O. Mieter sowohl Vermieter können sicher sein, dass die jeweiligen Rechte und Pflichten gewahrt werden. So endet das Mietverhältnis für beide Parteien harmonisch. 


Christina Marconetti


 
 
 

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